Betrugsalarm: Die gefälschte „Vorladung“ der „Generaldirektion der Kriminalpolizei 👮

Inhalt

Die E-Mail mit der Vorladung - jindrich.slany@zshornimostenice.cz

Stellen Sie sich vor, Sie öffnen Ihr E-Mail-Postfach und finden eine offizielle „Vorladung“. Das angehängte Dokument wirkt auf den ersten Blick täuschend echt, da es Logos des Bundesministeriums des Innern, INTERPOL und der Bundespolizei kombiniert. Ein vermeintlicher Eric Snoeck von der „Generaldirektion der Kriminalpolizei“ wirft Ihnen darin schwerwiegende Straftaten im Bereich der Internetkriminalität vor.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir würden uns freuen, wenn Sie uns den Erhalt unseres Schreibens (Anlage: Vorladung Typ 3) bestätigen könnten.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören, und danken Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Die Nachricht setzt Sie massiv unter Druck: Falls Sie nicht innerhalb von 24 Stunden per E-Mail eine Begründung abgeben, drohen die Absender mit einem Haftbefehl, Ihrer sofortigen Festnahme und der Veröffentlichung Ihrer Daten in den Medien. Diese psychologische Druckmethode ist typisch für Betrüger, die Angst und Panik schüren wollen. Doch lassen Sie sich nicht täuschen: Hinter diesem bedrohlichen Schreiben steckt ein koordinierter Phishing-Versuch.

Das vermeintliche Schreiben

📄 Inhalt des PDFs

VORLADUNG
GENERALDIREKTION DER KRIMINALPOLIZEI
DIREKTION FÜR JUGENDSCHUTZ
Für die Erfordernisse einer gerichtlichen Untersuchung (Artikel 390-1 der Strafprozessordnung)
Sehr geehrter Herr, Eric Snoeck, Interimspräsident von Europol, Generalkommissär der
Bundespolizei und Leiter der Brigade zum Schutz von Minderjährigen (BPM), kontaktiert Sie
nach einer Datenbeschlagnahme durch die Cyber-Infiltration (die insbesondere in Fällen von
Kinderpornografie, Pädophilie, Cyberpornografie, Exhibitionismus und Sexhandel zulässig ist)
im Rahmen dieser laufenden Strafverfolgungsmaßnahmen.
Zur Information: Das Gesetz 390-1 der Strafprozessordnung vom März 2007 verschärft die
Strafen, wenn die Vorschläge, sexuellen Übergriffe oder Vergewaltigungen über Internetplatt-
formen begangen wurden. Nachdem Sie ins Visier genommen wurden (Anzeigenseite), wurden
kinderpornografische Videos und Nacktfotos/-videos von Minderjährigen von unserer
Cyberpolizei gespeichert und bilden den Beweis für Ihre Verstöße. Aus Gründen der
Vertraulichkeit senden wir Ihnen dieses Schreiben, um von Ihnen per E-Mail eine schriftliche
Begründung zu erhalten, damit diese, innerhalb einer Frist von genau 24 Stunden geprüft und
überprüft werden, um die Strafen zu bemessen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir verpflichtet,
unseren Bericht an Frau Ingrid GODART, Staatsanwältin der Republik Mons, weiterzuleiten, um
einen Haftbefehl gegen Sie zu erlassen, und wir werden Ihre sofortige Festnahme durch die Ihrem
Wohnort nächstgelegene Gendarmerie veranlassen, und Sie werden in das nationale Register für
Sexualstraftäter aufgenommen. In diesem Fall wird Ihre Akte auch an Vereinigungen zur Bekämp-
fung von Pädophilie und an die Medien weitergeleitet, damit die im RNDS registrierten Personen
veröffentlicht werden.
Bitte nehmen Sie diese Vorladung zur Kenntnis und handeln Sie entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Eric Snoeck, Interimspräsident von Europol
GENERALDIREKTION DER KRIMINALPOLIZEI
DIREKTION FÜR JUGENDSCHUTZ


Warum dieses Dokument eine Fälschung ist

Wenn man das Schreiben genauer betrachtet, wird schnell deutlich, dass es sich um eine plumpe Fälschung handelt. Hier sind die wichtigsten Warnsignale:

  • Der Logo-Mix: Auf dem Briefkopf werden willkürlich Symbole verschiedener Organisationen wie Interpol, die Bundespolizei und das Innenministerium zusammengestellt. Solche Behörden nutzen in der offiziellen Korrespondenz niemals die Logos anderer Institutionen auf diese Weise.
  • Widersprüchliche Zuständigkeiten: Der Absender wird als Interimspräsident von Europol und gleichzeitig als Chef der Bundespolizei bezeichnet. In der Realität ist Eric Snoeck tatsächlich ein hochrangiger Beamter der belgischen Polizei – die Betrüger nutzen seinen Namen lediglich, um Seriosität vorzugaukeln.
  • Falsche Rechtsgrundlagen: Das Schreiben bezieht sich auf einen Artikel 390-1 der Strafprozessordnung. Dieser existiert im deutschen Recht in diesem Kontext nicht. Zudem wird eine Staatsanwältin aus Mons in Belgien erwähnt, was für ein vermeintlich deutsches Behördenschreiben keinen Sinn ergibt.
  • Extreme Drohszenarien: Die Behauptung, dass bereits Beweise wie kinderpornografische Videos gespeichert seien, dient rein der Einschüchterung. Die Androhung, Ihre Daten an Medien und Verbände weiterzuleiten, ist eine typische Taktik, um Sie zu einer unüberlegten Reaktion zu zwingen.
  • Der Kommunikationsweg: Offizielle Vorladungen zu derart schweren Vorwürfen werden niemals per einfacher E-Mail verschickt. Behörden nutzen hierfür den Postweg, meist in Form einer förmlichen Zustellung.

Was Sie jetzt tun sollten

Falls Sie diese E-Mail erhalten haben, ist die wichtigste Regel: Bewahren Sie Ruhe.

  1. Reagieren Sie nicht: Antworten Sie nicht auf die E-Mail und bestätigen Sie auf keinen Fall den Erhalt. Jede Antwort signalisiert den Betrügern, dass Ihre E-Mail-Adresse aktiv genutzt wird.
  2. Senden Sie keine Informationen: Geben Sie keine persönlichen Daten preis und verfassen Sie keine schriftliche Rechtfertigung, wie im Schreiben gefordert.
  3. Anhang löschen: Speichern oder verteilen Sie das Dokument nicht weiter.
  4. Anzeige erstatten: Sie können den Betrugsversuch bei der Internetwache Ihrer zuständigen Landespolizei melden, um zur Aufklärung beizutragen.

Fazit: Hinter der Vorladung Typ 3 steckt kein echtes Ermittlungsverfahren, sondern der Versuch, Sie zu erpressen. Löschen Sie die Nachricht einfach und lassen Sie sich von der künstlich erzeugten Dringlichkeit nicht verunsichern.


Update: Die Erpressungs-Falle schnappt zu - Antwort von Schutzamt@mail.com

Wer auf die Nachricht reagiert, erhält umgehend ein zweites Dokument. Darin behaupten die Täter, die Vorwürfe seien bestätigt worden. Die Strategie wechselt nun zur direkten finanziellen Erpressung.

Die vermeintliche Wahl:

  • Gerichtsverfahren: Drohung mit fünf Jahren Haft und öffentlicher Bloßstellung durch den Generalstaatsanwalt
  • Vergleich: Angebot, das Verfahren gegen eine Zahlung von 7.750 € diskret einzustellen

Warum auch dieses Schreiben haltlos ist:

  • Falsche Ämter: Das Dokument bezeichnet Julia Klöckner fälschlich als Präsidentin des Parlaments.
  • Rechtlicher Unsinn: Es wird ein unlogischer Mix aus deutschen Gesetzen und französischen Justizbehörden angeführt.
  • Erpressungsmethode: Eine automatische Löschung der angeblichen Beweisdaten wird nur gegen Zahlung in Aussicht gestellt.

Wichtig: Brechen Sie den Kontakt sofort ab. Keine echte Behörde schlägt per E-Mail solche Deals vor, um Strafverfahren gegen Geldzahlungen zu stoppen.


Phase 2: Der Druck steigt – Anzahlung und Identitätsdiebstahl

Nach der ersten Antwort lassen die Täter die Maske endgültig fallen. Die Rhetorik wird aggressiver, um das Opfer zu einer schnellen Zahlung zu bewegen. In einer weiteren E-Mail behauptet der angebliche Ermittler: „die Zeit drängt; ich muss die Akten, einschließlich Ihrer, bis morgen 14:00 Uhr vorbereiten“. Neben der Bestätigung der astronomischen Summe von 7.750 € fordern die Betrüger nun eine „Anzahlung in Höhe von 45 % der Geldstrafe (3.100 €)“.

Besonders gefährlich: Die Täter verlangen zusätzlich eine „Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses“. Hier droht neben dem finanziellen Verlust massiver Identitätsdiebstahl. Als Köder dient das falsche Versprechen, nach der Zahlung die „Vernichtung der Beweismittel gegen Sie unverzüglich zu veranlassen“. Wer nicht sofort einlenkt, wird mit plumper Gewaltandrohung eingeschüchtert: „Sollten Sie Ihrer Verpflichtung (…) nicht nachkommen, werden Sie automatisch verhaftet.“ Spätestens hier wird klar: Das ist kein juristisches Verfahren, sondern eine kriminelle Erpressung in Reinform.

Phase 3: Die Falle schnappt zu – Verzweiflung und Identitätsdiebstahl

Wir schicken unseren Fake-Ausweis mit Bundeshuhn und fragen mal unverbindlich nach der Bankverbindung.

In der Realität sollte man nie einen echten Ausweis schicken, ansonsten landet man schnell als Vorlage für den nächsten Scam oder öffnet Identitätsbetrug Tür und Tor.

Phase 4: Die Zahlungsaufforderung – „Geldwäsche“ per Mausklick

Nachdem die Täter die Identität (in unserem Fall den Muster-Ausweis) akzeptiert haben, folgt das eigentliche Ziel der Operation: die Geldforderung:

Nachfolgend finden Sie das Verfahren zur Begleichung der ersten Rate Ihrer Geldstrafe (3.100 €) sowie die erforderlichen Bankdaten, um diese erste Zahlung zu leisten und somit die Einstellung Ihrer Akte sicherzustellen.

KONTOINHABER: L.B.P. Serus
IBAN: DE14 3701 9000 1011 1411 43
BIC: BUNQDE82

Deutsche IBAN, BIC, da sieht man wieviel die ganzen Sicherheitsmaßnahmen der Banken sind. Natürlich darf auch der Hinweis auf Vertraulichkeit und ein strikter Zeitrahmen von 24 Stunden nicht fehlen.

Wir überweisen natürlich nichts, stattdessen geben wir an, selbst zu Polizei zu gehen:

Hallo, ich bin immer noch total verzweifelt, was habe ich genau getan? Ich gehe jetzt zur Polizei und stelle mich, ich will nicht noch mehr Ärger bekommen.

Die Isolations-Falle: „Gehen Sie nicht zur Polizei“

Die Scammer sind mit der Entwicklung nicht zufrieden´!

In der neuesten Nachricht versuchen die Täter, jede Hilfe von außen zu blockieren. Sie warnen drastisch: „Sollten Sie sich dazu entschließen, sich der Polizei zu stellen, gäbe es kein Zurück mehr.“ Wer nicht sofort zahlt, dem droht die „Gewahrsamnahme“ und dass der Fall „öffentlich gemacht“ wird.

Gleichzeitig wird die Geldzahlung als „beste Option“ angepriesen, um eine „Schädigung Ihres Rufs zu vermeiden“. Das Ziel dieser psychologischen Manipulation ist die absolute „Diskretion“ – das Opfer soll verängstigt und isoliert werden, damit die Erpressung ungestört funktioniert. Echte Behörden würden Sie niemals davor warnen, sich an die Polizei zu wenden.


Fazit: Gier schlägt Gründlichkeit

Unser Selbstversuch hat eines zweifelsfrei bewiesen: Hinter der imposanten Fassade aus Behördenlogos und juristischen Fachbegriffen stecken nichts als gierige Betrüger. Dass die Kriminellen den Personalausweis von Max Mustermann ohne Zögern als echt akzeptierten, entlarvt die gesamte Drohkulisse als hohles Konstrukt. Es gibt keine echte Akte, keine Cyber-Infiltration und keine Beweise – es gibt nur das Ziel, Sie um Ihr Geld zu bringen.

Die Täter setzen auf eine Mischung aus Scham und Panik. Mit Sätzen wie „Sollten Sie sich dazu entschließen, sich der Polizei zu stellen, gäbe es kein Zurück mehr“ versuchen sie, ihre Opfer zu isolieren. Doch genau das Gegenteil ist richtig: Der Gang zur echten Polizei (oder der Online-Wache) ist der einzig richtige Weg.

Unsere abschließenden Tipps:

  • Kommunikation abbrechen: Antworten Sie nicht, auch nicht aus Neugier.
  • Niemals zahlen: Geld, das einmal per Banküberweisung oder Krypto-Code weg ist, bleibt weg.
  • Daten schützen: Versenden Sie niemals Ausweiskopien an unbekannte E-Mail-Absender.
  • Anzeige erstatten: Nur durch Meldungen können solche Konten und IBANs gesperrt werden.

Lassen Sie sich nicht von „strikten Fristen“ oder „automatischen Verhaftungen“ einschüchtern. In einem Rechtsstaat werden Haftbefehle nicht per E-Mail gegen eine Anzahlung von 3.100 € storniert.

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