Betrugsalarm: Die gefälschte „Vorladung“ der „Generaldirektion der Kriminalpolizei 👮
Inhalt
Die E-Mail mit der Vorladung - jindrich.slany@zshornimostenice.cz
Stellen Sie sich vor, Sie öffnen Ihr E-Mail-Postfach und finden eine offizielle „Vorladung“. Das angehängte Dokument wirkt auf den ersten Blick täuschend echt, da es Logos des Bundesministeriums des Innern, INTERPOL und der Bundespolizei kombiniert. Ein vermeintlicher Eric Snoeck von der „Generaldirektion der Kriminalpolizei“ wirft Ihnen darin schwerwiegende Straftaten im Bereich der Internetkriminalität vor.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir würden uns freuen, wenn Sie uns den Erhalt unseres Schreibens (Anlage: Vorladung Typ 3) bestätigen könnten.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören, und danken Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Die Nachricht setzt Sie massiv unter Druck: Falls Sie nicht innerhalb von 24 Stunden per E-Mail eine Begründung abgeben, drohen die Absender mit einem Haftbefehl, Ihrer sofortigen Festnahme und der Veröffentlichung Ihrer Daten in den Medien. Diese psychologische Druckmethode ist typisch für Betrüger, die Angst und Panik schüren wollen. Doch lassen Sie sich nicht täuschen: Hinter diesem bedrohlichen Schreiben steckt ein koordinierter Phishing-Versuch.

📄 Inhalt des PDFs
VORLADUNG
GENERALDIREKTION DER KRIMINALPOLIZEI
DIREKTION FÜR JUGENDSCHUTZ
Für die Erfordernisse einer gerichtlichen Untersuchung (Artikel 390-1 der Strafprozessordnung)
Sehr geehrter Herr, Eric Snoeck, Interimspräsident von Europol, Generalkommissär der
Bundespolizei und Leiter der Brigade zum Schutz von Minderjährigen (BPM), kontaktiert Sie
nach einer Datenbeschlagnahme durch die Cyber-Infiltration (die insbesondere in Fällen von
Kinderpornografie, Pädophilie, Cyberpornografie, Exhibitionismus und Sexhandel zulässig ist)
im Rahmen dieser laufenden Strafverfolgungsmaßnahmen.
Zur Information: Das Gesetz 390-1 der Strafprozessordnung vom März 2007 verschärft die
Strafen, wenn die Vorschläge, sexuellen Übergriffe oder Vergewaltigungen über Internetplatt-
formen begangen wurden. Nachdem Sie ins Visier genommen wurden (Anzeigenseite), wurden
kinderpornografische Videos und Nacktfotos/-videos von Minderjährigen von unserer
Cyberpolizei gespeichert und bilden den Beweis für Ihre Verstöße. Aus Gründen der
Vertraulichkeit senden wir Ihnen dieses Schreiben, um von Ihnen per E-Mail eine schriftliche
Begründung zu erhalten, damit diese, innerhalb einer Frist von genau 24 Stunden geprüft und
überprüft werden, um die Strafen zu bemessen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir verpflichtet,
unseren Bericht an Frau Ingrid GODART, Staatsanwältin der Republik Mons, weiterzuleiten, um
einen Haftbefehl gegen Sie zu erlassen, und wir werden Ihre sofortige Festnahme durch die Ihrem
Wohnort nächstgelegene Gendarmerie veranlassen, und Sie werden in das nationale Register für
Sexualstraftäter aufgenommen. In diesem Fall wird Ihre Akte auch an Vereinigungen zur Bekämp-
fung von Pädophilie und an die Medien weitergeleitet, damit die im RNDS registrierten Personen
veröffentlicht werden.
Bitte nehmen Sie diese Vorladung zur Kenntnis und handeln Sie entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Eric Snoeck, Interimspräsident von Europol
GENERALDIREKTION DER KRIMINALPOLIZEI
DIREKTION FÜR JUGENDSCHUTZ
Warum dieses Dokument eine Fälschung ist
Wenn man das Schreiben genauer betrachtet, wird schnell deutlich, dass es sich um eine plumpe Fälschung handelt. Hier sind die wichtigsten Warnsignale:
- Der Logo-Mix: Auf dem Briefkopf werden willkürlich Symbole verschiedener Organisationen wie Interpol, die Bundespolizei und das Innenministerium zusammengestellt. Solche Behörden nutzen in der offiziellen Korrespondenz niemals die Logos anderer Institutionen auf diese Weise.
- Widersprüchliche Zuständigkeiten: Der Absender wird als Interimspräsident von Europol und gleichzeitig als Chef der Bundespolizei bezeichnet. In der Realität ist Eric Snoeck tatsächlich ein hochrangiger Beamter der belgischen Polizei – die Betrüger nutzen seinen Namen lediglich, um Seriosität vorzugaukeln.
- Falsche Rechtsgrundlagen: Das Schreiben bezieht sich auf einen Artikel 390-1 der Strafprozessordnung. Dieser existiert im deutschen Recht in diesem Kontext nicht. Zudem wird eine Staatsanwältin aus Mons in Belgien erwähnt, was für ein vermeintlich deutsches Behördenschreiben keinen Sinn ergibt.
- Extreme Drohszenarien: Die Behauptung, dass bereits Beweise wie kinderpornografische Videos gespeichert seien, dient rein der Einschüchterung. Die Androhung, Ihre Daten an Medien und Verbände weiterzuleiten, ist eine typische Taktik, um Sie zu einer unüberlegten Reaktion zu zwingen.
- Der Kommunikationsweg: Offizielle Vorladungen zu derart schweren Vorwürfen werden niemals per einfacher E-Mail verschickt. Behörden nutzen hierfür den Postweg, meist in Form einer förmlichen Zustellung.
Was Sie jetzt tun sollten
Falls Sie diese E-Mail erhalten haben, ist die wichtigste Regel: Bewahren Sie Ruhe.
- Reagieren Sie nicht: Antworten Sie nicht auf die E-Mail und bestätigen Sie auf keinen Fall den Erhalt. Jede Antwort signalisiert den Betrügern, dass Ihre E-Mail-Adresse aktiv genutzt wird.
- Senden Sie keine Informationen: Geben Sie keine persönlichen Daten preis und verfassen Sie keine schriftliche Rechtfertigung, wie im Schreiben gefordert.
- Anhang löschen: Speichern oder verteilen Sie das Dokument nicht weiter.
- Anzeige erstatten: Sie können den Betrugsversuch bei der Internetwache Ihrer zuständigen Landespolizei melden, um zur Aufklärung beizutragen.
Fazit: Hinter der Vorladung Typ 3 steckt kein echtes Ermittlungsverfahren, sondern der Versuch, Sie zu erpressen. Löschen Sie die Nachricht einfach und lassen Sie sich von der künstlich erzeugten Dringlichkeit nicht verunsichern.
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