Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend der gesetzlichen Anforderungen ist jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen verpflichtet, der zuständigen Stelle die Art der Übermittlung des Jahresabschlusses anzuzeigen.
Wir bitten Sie deshalb, uns Ihre Präferenz für die zukünftige Einreichung Ihres Jahresabschlusses bekannt zu geben. Diese Mitteilung ist für die ordnungsgemäße Weiterführung Ihres Registereintrags notwendig und muss innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang dieser E-Mail erfolgen. Bei Fristversäumnis kann es zu einer vorübergehenden Einschränkung Ihres Unternehmensstatus im Register kommen.
Die Abfrage gewährleistet eine korrekte Verarbeitung Ihres Jahresabschlusses. Der Vorgang dauert weniger als 2 Minuten.
Bitte verwenden Sie dafür unser digitales Formular.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Fachbereich Handelsrecht
i. A. Karoline Vogt
Betriebswirtin