Guten Tag,
ein neues "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" verlangt von uns, die Identifikation unserer Nutzer regelmäßig zu überprüfen. Diese Regelung im § 146 AO dient dem Datenschutz und der Verfahrenssicherheit.
Damit die Bearbeitung und Auskehr Ihrer Steuererstattung nicht ins Stocken gerät, muss Ihre Identität einmalig bestätigt werden.
Bitte nehmen Sie die Bestätigung umgehend in Ihrem persönlichen Bereich vor.
Wir schätzen Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Berger
Sachgebiet Bürger-Service